Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 16 U 238/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,69939
OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 16 U 238/20 (https://dejure.org/2021,69939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2021 - 16 U 238/20 (https://dejure.org/2021,69939)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 16 U 238/20 (https://dejure.org/2021,69939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,69939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 16 U 238/20
    Wegen der Positionierung anderer Obergerichte zu diesem Komplex (OLG Köln 15 U 121/19; KG Berlin 10 U 58/19), insbesondere zu der Frage, ob und inwieweit Art. 4 GG im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sei, sei jedenfalls die Revision zuzulassen.

    Die Revision war im Hinblick auf die abweichenden Entscheidungen des OLG Köln vom 21. November 2019 (15 U 121/19) und des KG Berlin vom 20. Januar 2020 (10 U 58/19) zuzulassen.

  • OLG Hamburg, 10.10.2000 - 7 U 138/99

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Lichtbildern sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2021 - 16 U 238/20
    Der Fall sei überdies zu vergleichen mit der Caroline-Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. Oktober 2000 (7 U 138/99).

    Entgegen der Auffassung des Klägers sind hier auch keine sehr intimen Gesten der Religionsausübung (Art. 4 GG) betroffen, so dass der Fall mit der Caroline-Entscheidung des OLG Hamburg vom 10. Oktober 2000 (7 U 138/99) zu vergleichen wäre.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht